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VwV § 29 Abs.3 StVO
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Hintergrund:
Für die bundesweite Einführung von Beliehenen muss der Bund die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Beliehenen zur Begleitung von GST anhand einer Straßentransportbegleit-Verordnung (StTBV) festlegen. Die notwendige Rechtsgrundlage für die StTBV hat der Bund bereits im Dezember 2016 mit der Änderung des StVG geschaffen.

 

Somit stellt der Einsatz von Hilfspolizeibeamtinnen und -Beamte für die Begleitung von GST lediglich eine Übergangslösung dar, bis auf der Basis bundesrechtlicher Regelungen sog. Beliehene bundesweit für diese Aufgabe zur Verfügung stehen. Diese werden gegenüber den Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten, die zurzeit ausschließlich in Niedersachsen eingesetzt werden können, den Vorteil haben, dass sie die GST über Ländergrenzen hinweg in ganz Deutschland begleiten können.